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Digitaler Entwässerungsantrag

Die Software für Kommunen, Städte und Eigenbetriebe: automatisierte Berechnungen, geführte Antragstellung und ein revisionssicherer Genehmigungsprozess – vom Antrag bis zur digitalen Abnahme.

  • BundID-Anmeldung
  • eIDAS-Signatur
  • KOSTRA-Berechnung
  • DIN 1986-100-Nachweis
  • Fettabscheider-Fragebogen (DWA-M 760)
Startseite des digitalen Entwässerungsantrags
Kommunizieren
Antragsbezogene Kommentare
Verfolgen
Lückenlose Änderungsverfolgung
Genehmigen
Digital und rechtsverbindlich

Was die Software leistet

Vier Bausteine, die Antragstellung und Genehmigung zusammenbringen.

Antragswesen & Regelprüfung

Nur relevante Angaben werden abgefragt, Widersprüche und invalide Eingaben schon vor Abgabe abgefangen – inklusive Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100.

Automatisierte Berechnungen

Abwassermengen, abflusswirksame Flächen und Regenwasser aus der KOSTRA-Datenbank – automatisch berechnet und je Teilfläche differenziert.

Sichere Identifizierung

Anmeldung über die BundID, Zwei-Faktor-Authentifizierung und digitale Unterschrift (eIDAS-konform) für Dokumente.

Verwaltung & Nachweise

PDF-Annotator für Baufortschritts-Nachweise, Fettabscheider-Fragebogen nach DWA-M 760 und Datenexport als Excel oder CSV.

Projektliste im digitalen Entwässerungsantrag mit Status und Bautfortschritt

Alle Anträge im Blick

Der Antrags- und Genehmigungsprozess wird durch den digitalen Entwässerungsantrag transparent und fair umgesetzt. Jeder Antragsteller wird unabhängig vom Umfang seiner anzuschließenden Anlage(n) durch dieselben Schritte begleitet. Je nach Bundesland heißt das Verfahren auch Entwässerungsgesuch, Kanalanschlussantrag oder Antrag auf Grundstücksentwässerung – die Software bildet es unter Ihrer gewohnten Bezeichnung ab.

  • Status jedes Antrags in Echtzeit verfolgen
  • Direkte, antragsbezogene Kommentare zwischen Antragstellenden und Verwaltung
  • Regelprüfungen sichern die Qualität des gestellten Antrags für eine effiziente Prüfung
  • Abschließend als PDF-Datei herunterladbar
Geführter Formularschritt im digitalen Entwässerungsantrag mit Fortschrittsanzeige

Geführt durch jeden Schritt

Der Antragsteller wird durch das Formular geführt und erhält dabei Hilfestellungen zu den erforderlichen Eingaben und Zusatzdokumenten. Dabei steht ein siedlungswasserwirtschaftlicher Werkzeugkasten zur Verfügung:

  • Abwassermengen und abflusswirksame Flächen werden berechnet und bilanziert
  • Regenwasserberechnung mit Werten aus der KOSTRA-Datenbank
  • Niederschlagswasserbehandlung je Teilfläche wählbar (z. B. Teilversickerung, Kanalanschluss, Zisterne)
  • Georeferenzierung und Anbindung an Geoinformationssysteme (GIS)
  • Nur relevante Angaben werden abgefragt – Widersprüche fallen vor der Abgabe auf
Formularschritt Überflutungsnachweis mit Geländeneigung und Wassermengen

Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100

Ab einer befestigten Fläche von 800 m² ist der Überflutungsnachweis erforderlich. Die Software führt Antragstellende gezielt durch die nötigen Angaben und prüft sie auf Plausibilität.

  • Wird nur dort abgefragt, wo er tatsächlich erforderlich ist
  • Geländeneigung und Abfluss der Grundleitung als geführte Eingabe
  • Eigene Berechnungen können ergänzend hochgeladen werden
  • Erklärungen zu Fachbegriffen direkt am Eingabefeld
Digitaler Fettabscheider-Fragebogen nach DWA-M 760 mit den Kriterien A bis E

Fettabscheider nach DWA-M 760

Ob ein Fettabscheider erforderlich ist, entscheidet sich nicht pauschal. Der digitale Fragebogen bildet die Bewertungsmatrix aus DWA-M 760, Anhang A4 ab – der Betrieb beantwortet verständliche Fragen, die Einstufung übernimmt die Software.

  • Betriebsart, Geschirr, Portionszahl, Publikum und Zubereitung als geführte Auswahl
  • Keine Punkte- oder Formelkenntnis beim Antragstellenden nötig
  • Die Verwaltung sieht die berechnete Einstufung direkt in der Übersicht
  • Nachvollziehbar und einheitlich für alle Betriebe
PDF-Annotator mit Bauanzeige-Informationen, Dokumentenliste und Annotationsbereich

Anmerkungen direkt im Nachweis

Rückfragen zu Baufortschritts-Nachweisen laufen nicht mehr über Telefon und E-Mail: Die Verwaltung kommentiert direkt im eingereichten PDF, Antragstellende sehen die Anmerkungen an Ort und Stelle.

  • Anmerkungen stehen genau an der Stelle im PDF, um die es geht
  • Antragstellende bestätigen gelesene Anmerkungen per Haken
  • Neue und noch offene Nachweise sind gekennzeichnet
  • Nachweise können versioniert nachgereicht werden
Admin-Übersicht des digitalen Entwässerungsantrags mit Genehmigungsstatus und Aktivitätsprotokoll

Effiziente Prüfung für die Verwaltung

Alle Eingaben werden durch verschlüsselte Protokolle und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Jede Aktion wird lückenlos protokolliert – von der Prüfung bis zur rechtsverbindlichen Genehmigung.

  • PDF-Annotator: Anmerkungen direkt im eingereichten Nachweis
  • Datenexport (Excel/CSV) des Genehmigungsbuchs
  • Sichere Anmeldung über die BundID
  • Neuigkeiten-Funktion, FAQ-Sektion und Handbuch für Antragstellende
BundID Logo

Rechtlicher Hintergrund: Die Pflicht zur Beseitigung von Abwasser gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz wird von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen begleitet. Zur Genehmigung werden auf der Grundlage der örtlich geltenden Entwässerungssatzung Anträge zum Anschluss an die öffentliche Entwässerung eingereicht. Bildquelle BundID-Logo: https://id.bund.de/de – BMI.

Am Schreibtisch, auf der Baustelle

Die Software passt sich jedem Bildschirm an – ohne separate App. Antragstellende erfassen Angaben am Rechner, prüfen den Status unterwegs auf dem Smartphone und laden Nachweise direkt vom Tablet auf der Baustelle hoch.

  • Vollwertig im Browser – keine Installation nötig
  • Bedienbar auf Desktop, Tablet und Smartphone
  • Fotos und Nachweise direkt vor Ort hochladen
Digitaler Entwässerungsantrag auf dem Tablet
Digitaler Entwässerungsantrag auf dem Smartphone

Bereit für die Verwaltungsdigitalisierung

Das OZG-Änderungsgesetz stellt die BundID als zentrales Nutzerkonto in den Mittelpunkt und ersetzt starre Umsetzungsfristen durch ein laufendes Monitoring. Der digitale Entwässerungsantrag bringt die dafür nötigen Bausteine mit.

Nutzerkonto

Anmeldung über die BundID

Antragstellende identifizieren sich mit ihrem zentralen BundID-Konto – dem Nutzerkonto, das das OZG-Änderungsgesetz vorsieht.

Schriftform

eIDAS-konforme Signatur

Erklärungen mit Schriftformerfordernis werden digital unterschrieben – kein Ausdruck, kein Postweg, kein Medienbruch.

Zugang

Vollständig im Browser

Keine Installation, keine App. Der Antrag läuft durchgängig online – vom Ausfüllen bis zur Genehmigung.

Nachvollziehbarkeit

Lückenlose Protokollierung

Jeder Bearbeitungsschritt wird dokumentiert – nachvollziehbar für Verwaltung und Antragstellende.

Ihre Vorteile

Ein Portal, zwei Perspektiven – für beide Seiten weniger Aufwand.

Für Antragstellende

  • Antrag sicher und bequem von überall einreichen
  • Status der Anträge in Echtzeit verfolgen
  • Werkzeugkasten, z. B. zur Bilanzierung der abflusswirksamen Fläche
  • Dokumente und Informationen schnell abrufen
  • Direkter Kontakt zu unseren Servicemitarbeitern

Für Genehmigende

  • Anträge von überall prüfen, zurückgeben oder genehmigen
  • Bearbeitungsstatus automatisch an Antragstellende kommunizieren
  • Dokumente und Informationen nachfordern und bereitstellen
  • Direkter Kontakt zu unseren Servicemitarbeitern

Bereits im Einsatz

Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland setzen den digitalen Entwässerungsantrag bereits produktiv ein.

Stadt Witten
Nordrhein-Westfalen
Lüdenscheid-Herscheid
Nordrhein-Westfalen
Sprendlingen-Gensingen
Rheinland-Pfalz
Stadt Homburg
Saarland

So läuft die Einführung ab

Von der ersten Analyse bis zum laufenden Betrieb – in vier Schritten.

1

Analyse der Satzung

Wir prüfen Ihre örtliche Entwässerungssatzung und bestehende Antragsprozesse.

2

Konfiguration

Ortsabhängige Faktoren, Formulare und Regelprüfungen werden auf Ihre Kommune eingerichtet.

3

Rollout & Schulung

Ihre Sachbearbeiter werden eingewiesen, Antragstellende erhalten Handbuch und FAQ.

4

Support

Laufende Betreuung, Weiterentwicklung und direkter Kontakt zu unseren Servicemitarbeitern.

Häufige Fragen

Was Kommunen, Städte und Eigenbetriebe uns am häufigsten fragen.

Ja. Das OZG-Änderungsgesetz sieht die BundID als zentrales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen vor – der digitale Entwässerungsantrag unterstützt die Anmeldung darüber. Für Erklärungen mit Schriftformerfordernis steht eine eIDAS-konforme digitale Unterschrift bereit, sodass der Antrag ohne Medienbruch online abgewickelt werden kann.

Ab einer befestigten Fläche von 800 m² ist der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zu führen. Die Software fragt ihn genau dann ab, wenn er tatsächlich nötig ist, führt durch die erforderlichen Angaben wie Geländeneigung und Abfluss der Grundleitung und erlaubt das Hochladen eigener Berechnungen.

Über einen digitalen Fragebogen, der die Bewertungsmatrix aus DWA-M 760, Anhang A4 abbildet. Der Betrieb beantwortet verständliche Fragen zu Betriebsart, Geschirr, Portionszahl, Publikum und Zubereitung; die Einstufung berechnet die Software und stellt sie der Verwaltung in der Übersicht bereit.

Nein, die Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland und Satzung. Gebräuchlich sind unter anderem Entwässerungsgesuch, Kanalanschlussantrag oder Antrag auf Grundstücksentwässerung. Die Software wird auf die bei Ihnen übliche Bezeichnung und Ihre örtliche Entwässerungssatzung angepasst.

Ja. Ortsabhängige Faktoren, Formularinhalte und Regelprüfungen werden im Rahmen der Einführung auf Ihre örtliche Entwässerungssatzung eingerichtet. Auch die Bezeichnung des Verfahrens wird an Ihren Sprachgebrauch angepasst.

Alle Eingaben werden über verschlüsselte Verbindungen übertragen und durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Jeder Bearbeitungsschritt wird protokolliert, sodass der Verlauf eines Antrags jederzeit nachvollziehbar bleibt.

Interesse an einer Demo?

Wir zeigen Ihnen den digitalen Entwässerungsantrag unverbindlich an Ihrem eigenen Anwendungsfall – und beraten Sie zur Einführung in Ihrer Kommune.

Telefon
06841 92247-10
Adresse
Entenmühlstraße 57, 66424 Homburg
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
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